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Musikverlag

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Ein Musikverlag will mich als Urheber unter Vertrag nehmen. Ist das sinnvoll? - Wie so oft: es kommt darauf an.

Was macht ein Musikverlag? - Früher druckte er Noten und Texte (das gibt es natürlich auch heute noch), heute nimmt er Urheber unter Vertrag und versucht, die Komposition und den Text unter zu bringen. Er sucht einen Produzenten, der das Material verwenden kann oder arbeitet mit einem Label zusammen, das an dem Material interessiert ist. Ein Verlagsvertrag hat also noch nichts mit einer Veröffentlichung zu tun. Gute Verlage haben ihre Beziehungen und haben eine Ahnung davon, ob das Material geeignet ist und für wen es geeignet ist. Schlechte Musikverlage nehmen alles unter Vertrag und kümmern sich nicht mehr darum.

Der Musikverlag bekommt von den Urheber-Vergütungen der GEMA seinen Teil ab. Das ist in Ordnung, denn das funktioniert ja nur dann, wenn das Material - Komposition und Songtexte - veröffentlicht wurde. In den letzten Jahren hat es sich eingebürgert, dass ein Label gleichzeitig ein Musikverlag ist. Die gleiche Firma machte also mit den Urhebern einen Verlagsvertrag und noch einen Künstlervertrag oder Bandübernahmevertrag, der zur Veröffentlichung führt. Wenn das alles richtig läuft, ist auch das in Ordnung; das Label holt sich als Verlag einen Teil der GEMA-Gebühren, die es bei Veröffentlichung einer CD abführen mußte, wieder zurück. In Zeiten kleiner Auflagen und geringer Verkäufe gibt es wenig dagegen zu sagen.

Ein Verlagsvertrag macht Sinn, wenn der Musikverlag sich für die Komposition einsetzt, sie anbietet und jemand findet, der den Titel dann auch veröffentlicht. Die Vertragstexte sind durch die Rechtssprechung der vergangenen Jahrzehnte recht kompliziert geworden. Hier ist besondere Vorsicht nötig, denn schon kleine Änderungen können den Vertrag ungültig machen.

Künstler, die ihr Werk nicht an einen Verlag binden wollen oder keinen Verlag finden, schreiben in der Labelcopy und bei der GEMA-Meldung oft "published by Copyright Control" oder ähnliches. Dies hat eigentlich keine rechtliche Bedeutung, ist jedoch ein Hinweis darauf, dass der Künstler seine Verlagsrechte selbst verwaltet.

 

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