Die Band spielt oder interpretiert. Wenn die Band ihre Songs selbst komponiert und textet, dann schau im Beitrag "Band + eigene Songs" nach. Hier wird nur die Band als Interpret, als ausübende Künstler besprochen, nicht als die etwaigen Urheber.
Die Band spielt also, eigene Songs oder Coversongs. Es sind zwei Dinge, die hier zu betrachten sind: Die Abführung der GEMA-Gebühren und die Einnahmen der Band als Interpret.
Die GEMA-Gebühr wird vom Veranstalter abgeführt. Manchmal geschieht das pauschal, manchmal mit Meldung der einzelnen Titel, die gespielt wurden. In letzterem Fall wird die Band natürlich nicht nur die Coversongs angeben, sondern auch die selbst komponierten. Der Veranstalter reicht die Liste bei der GEMA ein, zahlt die Gebühr und - oh Wunder - im nächsten Jahr bekommen die Urheber (nicht die Band) von der GEMA eine entsprechende Vergütung. Sie die Komponisten und die Texter in der Band nicht in der GEMA, dann bekommen sie natürlich auch nichts.
Aber es geht hier um die Band: Für Interpreten oder ausübende Künstler (die Band, die Musiker, Sänger, Tänzer usw.) ist die GVL zuständig. Die GVL nimmt für die ausübenden Künstler die Zweitverwertungs-Rechte wahr. Das bekannteste Beispiel sind die Radiostationen. Diese führen nicht nur Beiträge an die GEMA ab, sondern auch an die GVL. Diese schüttet dann einen Teil dieser Einnahmen an die Plattenfirma und die ausübenden Künstler aus. Weitere Einnahmen kommen von Fernsehstationen, Diskos, Gaststätten, Hersteller von Aufnahmegeräten usw. Neben den ausübenden Künstlern vertritt die GVL auch die Musikfirmen mit Label.





