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Tonstudio-Vertrag

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Dies ist ein Mustervertrag mit einem Tonstudio, bei der das Studio wesentlich an der künstlerischen Gestaltung beteiligt ist und sich dies entsprechend honorieren lässt.

Dies muss nicht in jedem Fall so sein. Wenn das Studio rein technisch arbeitet, dann ist ein Vertrag, in der nur die Studiozeit bezahlt wird, angebracht.

In diesem Vertrag werden die kreativen Leistungen des Studios mit einem Einmal-Betrag abgegolten. Deshalb nennt sich das Studio hier auch "Auftragsproduzent". Bei weitgehenden Eingriffen des Studios ist auch eine Meldung als Miturheber oder Bearbeiter bei der GEMA dankbar.

VEREINBARUNG (Tonstudiovertrag)

   

Zwischen

 

Tonstudio x

 

(nachfolgend „Auftragsproduzent“ genannt)

 

und

 

 

(nachfolgend „Auftraggeber“ genannt)

   

Die beiden o. g. Parteien bestätigen hiermit die Zusammenarbeit hinsichtlich des

 

Projektes     . . .             

 

bestehend aus den Künstlern  . . .

 

zu folgenden Konditionen:

  

1.)      Auftraggeber beauftragt Studio mit der Produktion und

Aufnahme der Titel . . .

                                     

 

jeweils in einer Single, einer Extended Version und einer Auskopplung von ca. 30 sec. (Beispiel)

  

2.)      Die Dauer der Produktion beträgt pro Titel voraussichtlich drei Studiotage (10 bis 21 Uhr inkl. 1 Stunde Pause).

  

3.)      Auftraggeber ist als maßgeblicher Produzent des o. g. Projektes verantwortlich für letztendliche künstlerische Entscheidungen während der Produktion und die Einhaltung der vereinbarten Termine.

  

4.)      Auftragsproduzent garantiert die professionelle und soundliche marktübliche Produktion der o. g. Titel und wird sich im Rahmen der Produktion aktiv an der künstlerischen Umsetzung der Titel beteiligen.

 

5.)      Pro vereinbarten Studiotag erhält Studio von Auftraggeber eine Nutzungspauschale für das . . . Studio inkl. Techniker von … Euro zzgl. 16 % Mwst., zahlbar sofort nach Rechnungserhalt. Eine Bar-Vorauszahlung von Euro … wurde bereits geleistet. Etwaige zusätzliche Kosten für benötigte Studiomusiker übernimmt ebenfalls Auftraggeber.

 

6.)      Insofern die Titel einer kommerziellen Verwertung zugeführt werden, erhält Auftragsproduzent für die kompositorischen und soundlichen Veränderungen am Originalwerk sowie Verbesserungen am Text, die mit Einverständnis von Auftraggeber vorgenommen werden, eine einmalige pauschale Abgeltung der dadurch entstandenen Rechte von Euro … zuzüglich MWSt. Dieser Betrag wird nach Ende der Produktion und Übergabe der Master fällig.

 

7.)      Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen nicht. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die diese Vereinbarung enthält.

  

Beide Parteien haben diese Vereinbarung gelesen und stimmen dieser in vollem Umfang zu.

  

Ort, Datum

 

Unterschriften

 

 

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