Bei allen Verträgen sollte gelten: Die Kirche im Dorf lassen. Verhandeln bis zum "äußersten" hat schon manche Zusammenarbeit zum Scheitern gebracht, bevor sie begann. Bei vielen Verträgen im Musikbereich - zum Beispiel dem Musikverlagsvertrag - handelt es sich um so komplexe und durch jahrzehntelange Erfahrung entstandene Verträge, dass man am Text nichts ändern sollte. Über die Konditionen - die Prozente - kann natürlich immer gefeilscht werden.
Bei den Konditionen sollte man sich als Musiker immer vor Augen halten, dass ein zu starkes "Herausholen" der letzten Cents zwar ein schönes Siegesgefühl vermitteln mag; es könnte aber sein, dass dem Vertragspartner die ganze Sache nicht mehr so viel Spaß macht und er sich nicht mehr alzu stark einsetzen möchte.
Ob man wenig oder viel Erfahrung hat: Die Beratung durch einen Rechtsanwalt - und zwar durch einen, der viel Erfahrung im Musik- oder Medienbereich hat - ist eigentlich immer zu empfehlen. Höre nicht auf die vielen Ratschläge von Leuten, die selbst keine oder kaum Erfahrung haben; es gibt kaum eine Branche, in der die Leute mit so viel Halbwissen herumlaufen als in unserer. Selbst sehr erfolgreiche und eingeführte Künstler haben ihre Karriere damit "beendet", dass sie zu hohe und unrealistische Forderungen gestellt haben oder dass sie sich falsch beraten liessen.
Wir empfehlen dir, diese Musterverträge nicht einfach so wie sie sind zu verwenden. Jeder Vertrag sollte individuell gestaltet sein und die aktuellste Rechtssprechung einbeziehen. Wenn du diese Verträge trotzdem verrwenden willst: ok, wir haben nichts dagegen. Verwendung von vorformulierten Verträgen oder Änderungen in den Verträgen können allerdings dazu führen, dass der ganze Vertrag ungültig wird.





