Exklusiver Bandübernahmevertrag mit Option - sehr weit gehende Regelungen mit sehr langer und fester Bindung zwischen Künstler bzw. Projekt und dem Label.
Bei allen Verträgen sollte gelten: Die Kirche im Dorf lassen. Verhandeln bis zum "äußersten" hat schon manche Zusammenarbeit zum Scheitern gebracht, bevor sie begann. Bei vielen Verträgen im Musikbereich - zum Beispiel dem Musikverlagsvertrag - handelt es sich um so komplexe und durch jahrzehntelange Erfahrung entstandene Verträge, dass man am Text nichts ändern sollte. Über die Konditionen - die Prozente - kann natürlich immer gefeilscht werden.
Dies ist ein Mustervertrag mit einem Tonstudio, bei der das Studio wesentlich an der künstlerischen Gestaltung beteiligt ist und sich dies entsprechend honorieren lässt.
Der Künstlervertrag regelt die Rechte der Künstler (Interpreten, Bands, Sänger usw.) und die Auswertung von entsprechenden Tonaufnahmen. Er wird mit einem Label oder Produzenten abgeschlossen.
Wer eine Kompilation oder einen Sampler herausbringen möchte, muss die entsprechenden Titel lizenzieren, falls er nicht Titel aus dem eigenen Haus (dem eigenen Label) verwendet.
Bei einem Bandübernahmevertrag liegt bereits ein fertiger Tonträger, der für die Herstellung z.B. einer CD geeignet ist, vor. Das kann der Fall sein, wenn der Künstler seinen Titel bereits eingespielt hat und das fertige Produkt übergibt. Relativ einfacher Vertrag ohne Option.
Der Managementvertrag zwischen einem Künstler oder einer Band und einem Manager - weit verbreitet und auch wichtig. Kaum ein anderer Vertragstyp im Musikbereich bietet so viel Stoff für Streit, obwohl der Großteil all dieser Verträge zum Wohl beider Parteien ist.
Der klassische "Musikverlagsvertrag" regelt die Rechte zwischen den Urhebern (Komponisten, Textdichtern) und dem Musikverlag. Hier ein Einzeltitel-Vertrag. Erläuterungen zu diesem Thema siehe unter Musikverlag.