Gefürchtet und berüchtigt - die KSK, die Künstlersozialkasse. Was muss man beachten?
Der Staat möchte tendenziell alles regeln. Hier hat er die Künstlersozialversicherung eingeführt, die die Sozialversicherung für freie Künstler sicher stellt. Es wird die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenvesicherung für die freien Künstler geregelt. Das ist eigentlich nicht ganz übel, oder?
Für freie Künstler:
Für den "freien" Künstler besteht eine Melde- und Versicherungspflicht. Sie sollen damit den Arbeitnehmern in etwa gleich gestellt werden. Man muss selbständiger Künstler, Musiker, Publizist sein und von dieser Tätigkeit auch leben und diese nicht nur gelegentlich ausüben. Dann muss man sich anmelden und Beiträge zahlen. Das wird für neue Talente im Musikbusiness nur ausnahmesweise der Fall sein. Wenn man als Künstler nicht meldepflichtig ist, braucht man sich um nichts kümmern. Auch nicht darum, ob die Firma, der ich Leistungen erbringe, die KSK-Abgaben auch abführt.
Die Beiträge der Künstler finanzieren diese Versicherung nur zum Teil. Der Rest wird - zum kleineren Teil - vom Staat bezahlt und der größere Teil durch die Unternehmen. Jetzt wird es interessant: welche Unternehmen? Ist mein Label so ein Unternehmen?
Für Unternehmen - "Verwerter"
"Abgabepflichtig" sind alle Unternehmen - auch kleine - die als Verwerter die Werke und die Leistungen selbständiger Künstler in Anspruch nehmen und bezahlen. Das sind die Tonträger-Hersteller, Musikverlage, Verlage, Veranstalter, Produzenten und Label, auch TV-Sender, grafische Betriebe usw.
Gezahlt werden muss für jeden künstlerisch tätigen freien Mitarbeiter, also für Urheber, Grafiker, Texter, künstlerische Webmaster usw., auch für Lizenzen bei einem Künstlervertrag. Es ist dabei egal, ob die freien Künstler bei der KSK gemeldet sind oder nicht - gezahlt werden muss immer. Auch bei ausländischen Künstlern. Bei einem Bandübernahmevertrag muss 50 % gezahlt werden, wenn der Künstler selbst das Werk hergestellt hat. Kommt ein Bandübernahmevertrag mit einem Produzenten zustande, braucht nichts gezahlt werden, da der Produzent bereits zahlungspflichtig ist. Zahlungen an die GEMA müssen auch nicht gemeldet werden.
Was bedeutet das für ein 1-Mann-Label? - Lässt du das Artwork bei einem Grafiker machen, der ein freier Künstler ist, dann musst du an die KSK zahlen. Ist der Grafiker aber eine GmbH, dann nicht (denn diese zahlt selbst KSK-Beiträge für die Künstler, die für sie arbeiten).
Das alles kann man natürlich ganz genau auf den Seiten der KSK nachlesen.
Tipps
Höre nicht auf die Ratschläge: "nicht zahlen, die merken das nie" oder "einfach abwarten, bis die mich finden" oder "nix tun und Rückstellungen bilden".
Erstens finden sie dich.
Zweitens verjähren zwar die normalen Forderungen nach 5 Jahren, bei vorsätzlich nicht gezahlten Beiträgen jedoch erst nach 30 (!) Jahren.
Drittens wird es teuer (Schätzung, Ordnungsgeld, Säumniszuschläge, Geldstrafen nun bis zu 50.000,- Euro).
Unwissenheit hilft auch hier garnichts.
Der Satz war 2008 4,9 %, 2009 nur noch 4,4 % (ein Wunder!) der Kosten für die freien Künstler. Dazu kommt bürokratischer Aufwand (kann auf den Steuerberater abgewälzt werden - kostet natürlich auch was). Das alles ist furchtbar, aber es ist wie Sturm, Steuern, Schwiegermutter: nichts zu machen. Also gleich richtig machen!



KSK-Künstlersozialkasse

