Die GVL ist die Vertretung der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller.
Ausübende Künstler sind Musiker, Sänger, Tänzer, Schauspieler und alle sonstigen Werkinterpreten. Tonträgerhersteller sind Schallplatten- bzw. CD-Firmen und sonstige Tonträger-Produzenten mit eigenem Label.
Die GVL nimmt die sogenannten "Zweitverwertungsrechte" für die Künstler und die Hersteller wahr. Sie zieht hierfür auf der Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen Verträge die Vergütungen ein und verteilt sie an ihre Berechtigten. Es handelt sich dabei um die gesetzlichen Vergütungsansprüche gegen Radio- und TV-Sender, Kabelbetreiber, Diskos, Gaststätten, Hersteller von Aufnahmegeräten, Bibliotheken und Schulbuchverleger.
Den Tonträgern und die Musikvideos werden bei der GVL gleich behandelt.
Bei der öffentlichen Wiedergabe führt die GEMA (die urheberrechtliche Vertretung der Komponisten, Texter und Musikverlage) das Inkasso für die GVL mit durch. Bei der privaten Überspielung tritt gegenüber der Industrie die ZPÜ als Zusammenschluss aller urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften auf. Kabelrechte, Vermietung und Verleih werden von der GVL im Verbund mit anderen Verwertungsgesellschaften wahrgenommen.
Die Mitgliedschaft von Künstlern in der GVL ist kostenlos. Der Künstler muss jedes Jahr seine Einnahmen aus entsprechenden Auftritten, Veröffentlichung und Sendungen an die GVL melden. Auf dieser Basis erfolgt die Ausschüttung. Wer nichts meldet, bekommt auch nichts.
Link zur GVL auf der Linkseite. Oder direkt zur GVL



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