Die GEMA - das ist die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Sie vertritt die Rechte der Urheber und der Musikverlage, also der Komponisten, Songschreiber und Musikverlage.
Sie vertritt nicht - das ist ein weit verbreiteter Irrtum - die ausführende Künstler, Sänger, Bands usw. Hier ist die GVL zuständig. Die GEMA ist für die Urheber und die Musikverlage zuständig. Siehe hierzu auch den Beitrag "GEMA - ja oder nein?".
Wie alle Organisationen, die man nicht auf Anhieb versteht und die eine gewisse Größe erreicht haben, wird auch die GEMA mit Kritik und viel Misstrauen überzogen. Dabei sollte man beachten, dass die GEMA im Interesse der Urheber, also der Texter, der Komponisten und auch der Musikverlage tätig ist. Wenn man auch nur einigermaßen Erfolg in der Musik hat, ist ein Beitritt gar keine Frage. Die GEMA holt aus allen möglichen Töpfen Geld und verteilt das an die Mitglieder. Wer nicht dabei ist, kann nichts bekommen. Der Jahresbeitrag ist gering (zur Zeit knapp 26 Euro), wer ihn nicht zahlen möchte, wird durch Nicht-Ausschüttung bestraft.
Für junge Talente, deren Werke noch nicht veröffentlicht wurden, ist es zunächst weniger interessant, Mitglied zu sein.
Hier noch einige Fragen, die immer wieder gestellt werden:
Muss ich überhaupt GEMA-Mitglied sein, um Ausschüttungen zu bekommen?
- Antwort: Hmm, nein oder vielleicht doch. Man unterscheidet zwischen ordentlichen, außerordentlichen und angeschlossenen Mitgliedern. Zum außerordentlichen Mitglied wird man nur, wenn man seine schon publiziert hat (Druck, CD, Filmmusik usw.) und Sachkunde besitzt. Diese muss eventuell in einer Klausur nachgewiesen werden. Ordentliche Mitglieder müssen mindestens 5 Jahre lang außerordentliche gewesen sein. Jetzt die gute Nachricht: Wenn man mit der GEMA einen Berechtigungsvertrag abschließt, wird man automatisch "angeschlossenes Mitglied". Wenn wir hier also fragen "GEMA-Mitgliedschaft ja oder nein", dann meinen wir immer den Berechtigungsvertrag, der zur "angeschlossenen" Mitgliedschaft führt.
Wenn ich als Urheber Mitglied in der GEMA bin, muss ich dann alle meine Werke melden?
- Hier mal ausnahmsweise eine klare Antwort. JA!
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